Hinweisgebersystem

Gemäß der neuesten EU-Whistleblower-Richtlinie sowie des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von 50 oder mehr dazu verpflichtet, ein wirksames Whistleblower-System zu etablieren.

Da Whistleblower, zu Deutsch Hinweisgeber, oft aus persönlichem Anliegen heraus handeln und es nicht akzeptieren, Missstände stillschweigend hinzunehmen, ist die Einrichtung eines vertraulichen Hinweisgebersystems für Unternehmen von entscheidender Bedeutung.

Wenn Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber geschützt sind und ohne Befürchtung vor negativen Konsequenzen ihre Meldungen einreichen können, wählen sie erfahrungsgemäß eher interne Meldewege. Dies hat den Vorteil, dass mögliche gravierende Auswirkungen auf das Unternehmen, wie öffentliche Behörden oder Medienberichterstattung, vermieden werden können.

Auf meinem Hinweisgebersystem können Hinweise zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gegeben werden.