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Ihr Partner für den Datenschutz

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Datenschutz – Packen wir ihn gemeinsam an

Moin. Seit nun mehr drei Jahren agiere ich als externer Datenschutzbeauftragter für zahlreiche Betriebe in verschiedenen Branchen, nachdem ich mehr als 20 Jahre als IT-Admin tätig war. 

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Gerold-Bild-Internet

Wählen Sie aus meinen Leistungen

Externer Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter agiere ich unbefangen und nach Bedarf bei allen Aufgaben rund um den Datenschutz. Sie konzentrieren sich währenddessen auf Ihr Kerngeschäft.

Datenschutzberatung

Einen festen, externen Datenschutzbeauftragten benötigen Sie nicht, aber gelegentlich Beratung? Ich unterstütze gerne dabei, dass Datenschutzgesetze und -bestimmungen eingehalten werden.

Sensibilisierung

Mit Vorträgen oder Workshops, digital oder vor Ort, informiere ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Unternehmens über die geltenden Datenschutzrichtlinien.

Erklärungen, Newsletter und vieles mehr

Umfangreiche Sammlung

Für meine Mandantinnen und Mandanten stelle ich eine zahlreiche Dokumente zur Verfügung, um die Aufgaben rund um den Datenschutz zu vereinfachen.

Gemeinsam DSGVO-konform

Step 1

Kontaktaufnahme & Kennenlernen

Bei einem ersten Termin beantworte ich Ihnen Ihre Frage bezüglich meiner Dienstleistungen. Wir prüfen gemeinsam Ihren Bedarf und inwieweit ich helfen kann.

Step 2

Datenschutzkonform werden

Gemeinsam stellen wir den datenschutzrechtlichen Soll-Zustand her.

Step 3

Datenschutzkonform bleiben

Durch regelmäßigen Austausch bleiben Sie datenschutzkonform. Sollte es trotz Aufklärung zu einem Datenschutzvorfall kommen, helfe ich Ihnen weiter.

Nützliche Informationen

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Häufig gestellte Fragen

Eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter ist notwendig, wenn eine Organisation personenbezogene Daten verarbeitet, die unter die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) fallen und die Organisation die folgenden Kriterien erfüllt:

  1. Regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen: Wenn eine Organisation regelmäßig und systematisch Personen überwacht, zum Beispiel durch Videoüberwachung, GPS-Tracking oder Überwachung von Internetaktivitäten, ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich.

  2. Verarbeitung von besonderen Arten personenbezogener Daten: Wenn eine Organisation besondere Arten personenbezogener Daten verarbeitet, wie beispielsweise Gesundheitsdaten, politische Meinungen oder religiöse Überzeugungen, ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich.

  3. Verarbeitung von personenbezogenen Daten in großem Umfang: Wenn eine Organisation personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeitet, ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich. Der Begriff “großem Umfang” ist nicht genau definiert, aber es kann eine hohe Anzahl von betroffenen Personen oder eine große Menge an Daten bedeuten.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Organisation freiwillig eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten ernennen kann, auch wenn sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Organisation ein hohes Risiko für die Datenschutzrechte von betroffenen Personen hat oder wenn sie eine öffentliche Stelle ist.

Eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die in einer Organisation oder einem Unternehmen dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die Datenschutzgesetze und -bestimmungen eingehalten werden. Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten können je nach Land und Branche variieren, aber im Allgemeinen gehören dazu:

  1. Überwachung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen und -richtlinien
  2. Beratung der Organisation oder des Unternehmens in allen Fragen des Datenschutzes
  3. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Datenschutz
  4. Überprüfung und Genehmigung von datenschutzrelevanten Verträgen und Vereinbarungen
  5. Bearbeitung von Datenschutzanfragen von Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden
  6. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und anderen zuständigen Stellen bei der Durchsetzung von Datenschutzgesetzen.

Ja, auch für kleinere Unternehmen ist der Datenschutz von großer Bedeutung. Die DSGVO gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unabhängig von ihrer Größe. Tatsächlich sind kleine Unternehmen oft noch anfälliger für Datenschutzverletzungen als größere Unternehmen, da sie in der Regel weniger Ressourcen haben, um die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und zu überwachen.

Ein Datenschutzverstoß kann für ein kleines Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel hohe Geldstrafen oder Schadensersatzforderungen, die das Unternehmen möglicherweise nicht bewältigen kann. 

Daher sollten auch kleine Unternehmen sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten, indem sie beispielsweise eine Datenschutzrichtlinie erstellen, sicherstellen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult und sensibilisiert sind, und sicherstellen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um personenbezogene Daten zu schützen

Eine interne Datenschutzbeauftragter oder ein interner Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation als fester Mitarbeiter für die Aufgaben des Datenschutzes verantwortlich ist. Eine externe Datenschutzbeauftragte oder ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen ist eine Person, die von außerhalb des Unternehmens oder der Organisation beauftragt wird, die Aufgaben des Datenschutzes zu übernehmen.

Beide haben das gleiche Ziel: Sicherzustellen, dass das Unternehmen oder die Organisation in Bezug auf Datenschutzgesetze und -vorschriften konform ist. Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen interner und externer Wahl:

  • Unabhängigkeit: Eine interne Datenschutzbeauftragte oder ein interner Datenschutzbeauftragter ist ein Teil des Unternehmens oder der Organisation und kann daher beeinflusst werden, wenn es um Entscheidungen geht, die den Datenschutz betreffen. Eine externe Datenschutzbeauftragte oder ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen ist unabhängig und kann unvoreingenommen arbeiten, um sicherzustellen, dass das Unternehmen oder die Organisation im Einklang mit den Datenschutzgesetzen handelt.

  • Fachwissen: Eine interne Datenschutzbeauftragte oder ein interner Datenschutzbeauftragte kann über fundiertes Fachwissen verfügen, wenn er/sie eine entsprechende Ausbildung oder Erfahrung hat. Eine externe Datenschutzbeauftragte oder ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen wird speziell für die Rolle des Datenschutzbeauftragten ausgebildet und verfügt in der Regel über umfangreiches Fachwissen und Erfahrung in diesem Bereich.

  • Kosten: Eine interne Datenschutzbeauftragte oder ein interner Datenschutzbeauftragter ist ein fester Mitarbeiter des Unternehmens oder der Organisation und wird entsprechend entlohnt. Eine externe Datenschutzbeauftragte oder ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen wird in der Regel auf Stunden- oder Projektbasis bezahlt. Für kleine und mittelständische Unternehmen kann es kosteneffektiver sein, eine externe Person zu engagieren, anstatt eine feste Mitarbeiterin oder einen festen Mitarbeiter zu beschäftigen.

  • Flexibilität: Ein interne Datenschutzbeauftragte oder ein interner Datenschutzbeauftragter kann nur innerhalb der Arbeitszeiten des Unternehmens arbeiten. Ein externe Datenschutzbeauftragte oder ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen kann flexibler arbeiten und kann daher möglicherweise außerhalb der Arbeitszeiten des Unternehmens oder der Organisation arbeiten.

Letztendlich hängt die Wahl zwischen eine internen oder externer Person von den spezifischen Bedürfnissen und Gegebenheiten des Unternehmens oder der Organisation ab. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass beide Optionen effektiv sein können, solange die Datenschutzbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte über das erforderliche Fachwissen und die notwendigen Ressourcen verfügt, um die Datenschutzbestimmungen zu erfüllen.

Ein Verstoß gegen die DSGVO kann zu erheblichen Konsequenzen für eine Organisation führen. Hier sind einige der möglichen Konsequenzen:

  1. Bußgelder: Die DSGVO sieht hohe Geldbußen für Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen vor. Die Höhe der Geldbuße hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Verstoßes, dem Umfang des Schadens, der Absicht des Verantwortlichen und der Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden.

  2. Schadensersatzforderungen: Personen, deren Datenschutzrechte verletzt wurden, haben das Recht auf Schadensersatz. Eine Organisation kann daher mit Schadensersatzforderungen von betroffenen Personen oder Gruppen von Personen konfrontiert werden.

  3. Rufschädigung: Verstöße gegen den Datenschutz können das Ansehen einer Organisation beschädigen und das Vertrauen von Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit beeinträchtigen.

  4. Strafrechtliche Konsequenzen: In einigen Fällen können Verstöße gegen die DSGVO auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

  5. Behördliche Maßnahmen: Die Aufsichtsbehörden haben das Recht, behördliche Maßnahmen gegen eine Organisation zu ergreifen, wenn sie gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt. Dies kann beispielsweise die Anordnung von Änderungen an den Datenverarbeitungsprozessen oder sogar die Schließung der Organisation beinhalten.

Es ist daher wichtig, dass eine Organisation alle notwendigen Schritte unternimmt, um sicherzustellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhält und dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult und sensibilisiert sind.